Am Eingang werden alle Besucher den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen.
Es ist nicht gestattet:
Tiere sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blindenhunden. In diesem Fall muss der Hund an einer kurzen Leine (maximal 150 cm) geführt werden und einen Maulkorb mitführen, der auf Verlangen des Begleitpersonals angelegt werden muss.
Rucksäcke sind erlaubt.
Das Anwesen ist ein Naturschutzgebiet, in dem es Wildtiere (Wildschweine, Damhirsche, Vipern usw.) und Insekten (Bienen, Wespen, Hornissen und Bremsen) gibt, die zu unerwünschten körperlichen Reaktionen führen können.
Die Besucher müssen sowohl dem institutionellen Charakter der Orte als auch den Aktivitäten im Freien angemessene Kleidung tragen, d. h. Wanderschuhe und Funktionskleidung. Bei Nichtbeachtung einer der oben genannten Bedingungen kann die Teilnahme an der Tour verweigert werden.
Das Mitbringen von Lebensmitteln und Lunchpaketen ist gestattet. Verpackungen und Abfälle müssen von den einzelnen Besuchern aufbewahrt und ordnungsgemäß in den auf dem Anwesen vorhandenen Mülltrennungsbehältern entsorgt werden.
Das Amt des Staatspräsidenten hat sich der Initiative „Plastic Free” angeschlossen. Besucher können ihre eigenen Trinkflaschen mitbringen und diese an der „Casa dell'Acqua” am Eingang des Anwesens auffüllen.
Um eine angemessene Betreuung zu gewährleisten, sollten Sie bei der Buchung Ihres Besuchs eventuelle Bedürfnisse aufgrund einer Behinderung angeben.
Der historisch-künstlerische Rundgang ist für Menschen mit motorischer Behinderung zugänglich.
Der Naturrundgang ist für gehörlose Menschen mittels LIS-Videoguide (ital. Gebärdensprache) zugänglich.