Am Eingang werden alle Besucher den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen.
Verboten ist:
Tiere sind nicht erlaubt, mit Ausnahme der Blindenführhunde.
Den allgemeinen Anweisungen auf den Schildern ist unbedingt Folge zu leisten.
Um entsprechende Hilfestellungen zu ermöglichen, sollten eventuelle Behinderungen und andere körperliche Einschränkungen bereits bei der Reservierung angegeben werden.
Beim Besuch können architektonische Barrieren durch Aufzüge und andere Mittel überwunden werden.
Beim Gang durch den Garten können die Kieswege zu Schwierigkeiten beim Bewegen von Rollstühlen und Kinderwägen führen.
Blinde und Sehbehinderte
Gegenwärtig gibt es keine taktilen Rundgänge für Blinde und Sehbehinderte.